außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Im Rechtsschutzverfahren gegen  Verwaltungsakte der Finanzbehörde ist zwischen gerichtlichem und a.R. zu unterscheiden. Das a.R. ist ein Vorverfahren und stellt sich als „verlängertes Festsetzungsverfahren“ dar. Es ist eng mit diesem Verfahren verbunden. Einheitlicher Rechtsbehelf ist der  Einspruch. Das Verfahren wird vom Finanzamt durchgeführt. Es ist u.a. als Selbstkontrolle der Verwaltung gedacht und soll die Gerichte entlasten.

Lexikon der Economics. 2013.

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